Die Hausordnung ist Bestandteil des Nutzungsvertrages. Sie wird dem Nutzer mit dem Nutzungsvertrag ausgehändigt, durch Unterschrift akzeptiert und ist einzuhalten. Das Jugendschutzgesetz, in seiner derzeit gültigen Fassung, ist für Jedermann gut lesbar an der Rezeption ausgehangen und strikt einzuhalten. Ein gutes Zusammenleben im Gästehaus der HÜFA GmbH ist nur bei gegenseitiger Rücksichtnahme möglich. In der Hausordnung sind Verhaltensregeln für das Wohnen im Gästehaus der HÜFA GmbH zusammengefasst, die einer dem Wohnen, Lernen und Erholen, förderlichen Wohnatmosphäre dienen. Es werden folgende Festlegungen getroffen:
1. Das Wohnen im Gästehaus der HÜFA GmbH ist nur auf der Grundlage eines gültigen Nutzungsvertrages zulässig.
2. Der Brandschutz im Gästehaus der HÜFA GmbH ist ein wichtiges Erfordernis. Der Nutzer ist verpflichtet, sich nach dem Einzug über die Brandschutzvorkehrungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Brandschutzanlagen dürfen nicht beschädigt oder in ihrer Funktion eingeschränkt werden. Die missbräuchliche Benutzung ist untersagt.
3. Jeder Nutzer ist verpflichtet, die ihm zur Nutzung übergebene Sache pfleglich zu behandeln, sie nur für die vorgesehenen Zwecke zu verwenden und vor Verlust, Beschädigung oder Verunreinigung zu schützen. Dies gilt auch für überlassene technische Geräte. Die Kühlschränke sind regelmäßig zu reinigen und mindestens einmal in vier Wochen zu enteisen. Herde bzw. Kochplatten, Waschmaschinen und Trockner im zentralen Waschmaschinenraum sind sofort nach Gebrauch zu säubern (verschüttete Waschmittel sind zu entfernen). Jeder Nutzer ist zum sparsamen Umgang mit Wasser, Elektroenergie und Heizung verpflichtet. Im Winterhalbjahr ist beim Verlassen des Zimmers das Fenster zu schließen.
4. Ohne Zustimmung des Gästehauses der HÜFA GmbH dürfen Einrichtungsgegenstände nicht aus den zur Nutzung überlassenen Zimmern entfernt oder zusätzlich aufgestellt werden. Falls das Aufstellen eigener Möbel oder anderer Ausstattungsgegenstände durch das Gästehaus der HÜFA GmbH genehmigt wurde, hat spätestens mit Ablauf der Nutzungsvereinbarung die Beräumung zu erfolgen. Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen, erfolgt eine kostenpflichtige Entfernung durch das Gästehaus der HÜFA GmbH.
5. Für die Gebührenentrichtung gegenüber der GEZ bei der Nutzung von Radio und Fernsehgeräten sowie PC mit Internetzugang ist der Nutzer verantwortlich.
6. Das Anbringen von Außenantennen und Satellitenanlagen ist nicht erlaubt.
7. Bauliche und bautechnische Veränderungen sowie Eingriffe in Sicherheits und Versorgungseinrichtungen (z.B. Schießsysteme, Gas, Wasser und Sanitärbereich, Elektronetz) sind nicht zulässig.
8. Das Aufstellen und Betreiben von privaten Kochplatten, Waschmaschinen, Wäscheschleudern, elektrischen Wäschetrocknern, Kühlgeräten und elektrischen Wärmequellen jeder Art sind untersagt. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Gästehauses der HÜFA GmbH.
9. Lärm ist zu vermeiden. Die Tonwiedergabe mittels technischer Geräte darf höchstens in Zimmerlautstärke erfolgen. In der Zeit von 22.00 bis 8.00 Uhr ist besondere Rücksicht zu nehmen.
10. Das Halten von Tieren ist untersagt.
11. Havarien sind sofort an der Rezeption anzuzeigen. Notwendige Reparaturen und Defekte sind unverzüglich zu melden (Dienstbriefkasten der Haustechniker).
12. Die ausgehändigten Schlüssel sind sorgfältig aufzubewahren. Schlüsselverluste und Schlossdefekte sind unverzüglich dem Haustechniker zu melden. Bei Verlust von übergebenen Schlüsseln ist der Nutzer verpflichtet, Sanktionen von 15,00 Euro pro Schlüssel zu zahlen. Für Schlösser die durch unsachgemäße Handhabung nicht mehr funktionstüchtig und ausgewechselt werden müssen, ist eine Sanktion von 100,00 Euro zu bezahlen. Eigenmächtige Nachfertigungen von Schlüsseln, Ein, Um und Ausbau sowie die Zerstörung von Schlössern sind untersagt. Hausschlüssel dürfen nicht an Hausfremde weitergegeben werden. Die Haustüren des Gästehauses der HÜFA GmbH sind in der Zeit von 20.00 bis 06.00 Uhr verschlossen zu halten.
13. Schädlingsbefall ist unverzüglich zu melden.
14. Kraftfahrzeuge sind ausschließlich auf dem Parkplatz der Papitzer Straße abzustellen. Zuwiderhandlungen – insbesondere, wenn dadurch Anfahrten für Ver und Entsorgungs oder Rettungsfahrzeuge versperrt werden – berechtigen zu gebührenpflichtigem Abschleppen der Fahrzeuge. Für die Fahrzeugsicherheit übernimmt das Gästehaus der HÜFA GmbH keine Haftung/Garantie.
15. Fahrräder sind ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Flächen oder in den Fahrradräumen abzustellen. Ein Abstellen im Verkehrsflächenbereich des Gästehauses der HÜFA GmbH (Korridor, Hausflur, Aufgang o.ä.) oder in den Wohnräumen ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen können Fahrräder durch den Haustechniker entfernt werden. Für die Sicherheit der Fahrräder übernimmt das Gästehaus der HÜFA GmbH keine Haftung.
16. Das Abstellen von Gegenständen, Mobiliar o.ä. in den Hausfluren, Treppenhäusern, Gemeinschaftsräumen u.a. ist nicht gestattet. Ebenso ist in diesen Bereichen das Anbringen von Plakaten, Wandschmuck u. ä. untersagt, soweit nicht spezielle Flächen für diesen Zweck vorhanden sind. Das Anbringen von Fahnen, Transparenten, Blumenkästen o. ä. an den Fenstern sowie an der Fassade ist nicht gestattet. Für den Licht bzw. Sichtschutz an den Fenstern, der zur Nutzung überlassenen Zimmer, sollen übliche Gardienen bzw. Rollos verwendet werden. Die Verwendung von Materialien, wie Zeitungspapier, Silberfolie usw. ist zu unterlassen.
17. Das Rauchen in den Zimmern, Hausfluren, Treppenhäusern, Waschmaschinenraum und im Fahrradkeller ist verboten.
18. Die Nutzung des Aufzuges ist nur in vorheriger Abstimmung mit dem Haustechniker und nur zum Zweck des Ein oder Auszug statthaft.
19. Das Gästehaus der HÜFA GmbH ist um eine Reduzierung der Müllkosten bemüht und bietet dafür Möglichkeiten der Mülltrennung. Die Nutzer verpflichten sich ausdrücklich, im Rahmen der bestehenden Angebote eine Mülltrennung durchzuführen. Dazu sind auch die städtischen Entsorgungsbehältnisse für Glas, Papier und Pappe zu nutzen. Informationen über Details der Mülltrennung und Standorte der Entsorgungsbehälter erhalten Sie bei der Haustechnik.
20. Ergänzungen der Hausordnung sind möglich und werden von der Gästehaus der HÜFA GmbH durch Aushang bekanntgegeben. Diese Festlegungen sind gleichermaßen einzuhalten.
21. Verstöße gegen die Hausordnung können zu Abmahnungen und zur Kündigung des Nutzungsverhältnisses führen.